» «

(+149)

Kommentar (12)    tags: *

Kommentare

2020-01-23 19:24:04 von anonym

+12 (12)

Avatar

geht doch!

Reply

2020-01-23 19:52:04 von anonym

+15 (17)

Avatar

Mag keine Krapfen, a er den würde ich sofort kaufen

Reply

2020-01-23 20:15:26 von anonym

+12 (14)

Avatar

Super Lösung!

Reply

2020-01-23 20:23:20 von anonym

+12 (14)

Avatar

Ist mal eine Lösung

Reply

2020-01-23 20:58:59 von anonym

+8 (10)

Avatar

Cool von dort komm ich

Reply

2020-01-23 21:25:52 von anonym

+5 (9)

Avatar

So musst du deine ganze Buchhandlung dem Finanzamt vorlegen.

Reply

2020-01-23 21:53:17 von anonym

0 (8)

Avatar

Wieso wird es eigentlich nicht so gemacht wie im Österreich und die Beträge sofort an das Finanzamt überwiesen?
Ich meine die kopieren die Gesetze doch sonst immer von anderen Ländern

Reply

2020-01-24 00:04:24 von anonym

+5 (5)

Avatar

21:53:17
wie soll das gehen? Der Kunde kauft für 1,- und es werden gleich 6 Cent überwiesen. Was macht man mit der Vorsteuer,wann bekommt man die zurück?

Reply

2020-01-24 01:51:11 von anonym

+5 (11)

Avatar

Erfüllt leider nicht die Anforderungen an das Umsatzsteuergesetz §14 Abs. (4) Pkt. 6 Zeitpunkt Leistung. Das Datum fehlt.

Reply

2020-01-24 13:46:01 von anonym

+4 (4)

Avatar

2020-01-23 21:25:52 Meinst Du evtl. Buchhaltung? ;)

Reply

2020-01-24 17:57:57 von anonym

0 (2)

Avatar

@01:51:11: Du kleiner Korinthenkacker, du! :D

Reply

2020-01-25 13:42:58 von haltso

0 (0)

Avatar

Zu teuer. Da ist wohl der Münchenzuschlag mit drin...

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen