Der Gast war mit den Leistungen der Dame nicht zufrieden..

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Der Gast war mit den Leistungen der Dame nicht zufrieden und wollte nicht bezahlen. Sie bestand natürlich auf ihren Liebeslohn. Nach einigem Hin und Her einigte man sich darauf, die Sache gerichtlich zu regeln. Als nun einige Wochen später beide vor dem Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlungen warteten, kam der Richter heraus und sagte: "Wir haben ein Problem. Heute ist Tag der offenen Tür und wir haben eine Schulklasse zu Besuch. Da können wir ein so delikates Thema nicht verhandeln. Daher hätte ich einen Vorschlag - wir machen eine Immobilien-Sache daraus." Gesagt, getan. Der Richter fragt: "Herr Angeklagter, bitte erklären Sie uns doch, warum Sie die Miete für die Wohnung nicht bezahlen wollen." Der Mann antwortet: "Herr Richter, das ist ganz einfach: Erstens war es ein ungepflegter Altbau, zweitens viel zu feucht und drittens waren die Räume zu groß." Darauf der Richter: "Das sind ja harte Anschuldigungen. Was hat die Vermieterin dazu zu sagen?" Die Frau entgegnet: "Das es ein Altbau ist, hat er gesehen, bevor er eingezogen ist. Feucht geworden ist er erst, nachdem er eingezogen ist. Und was bitteschön kann ich dafür, wenn er so kleine Möbel hat!?!"

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