Kommentare
Das ist nicht ganz korrekt. Man darf ein Notstromaggregat nur dann mit Heizöl betreiben wenn es nicht Ortsveränderlich ist. Auf einem Anhänger begeht man somit Steuerhinterziehung oder muss den regulären Diesel tanken. (§3 (1) Nr. 1 und §3 (2) EnergieStG)
Diesel tanken? Na gut.
Immerhin FÄHRT man ja nicht mit dem Diesel, damit betreibt man nur das Aggregat.
Und wo steht das ich kein Notstromaggregat durch die Gegend fahren darf?
Alternative:
Stinke-Trabbi fährt ohne Diesel.
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