Die Eltern einer Frau aus Köln mieteten 1960 eine Wohnung..

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Die Eltern einer Frau aus Köln mieteten 1960 eine Wohnung und zahlten 800 Mark als Kaution. Weil das Geld in Aktien angelegt ...

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Kommentar (3)    tags:  elternfraukölnwohnunggeldaktien zeit

Die Eltern einer Frau aus Köln mieteten 1960 eine Wohnung und zahlten 800 Mark als Kaution. Weil das Geld in Aktien angelegt wurde, sind daraus mit der Zeit über 100.000 Euro geworden. Nachdem die Eltern gestorben waren, wollte die Vermieterin nur die ursprünglichen 409 Euro zurückzahlen. Das AG Köln entschied jedoch, dass der Tochter die gesamte Kaution samt Kursgewinnen zusteht.

Kommentare

2024-12-12 12:16:29 von ano_3121

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2024-12-12 15:25:23 von ano_4067

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Das ist richtig . Das Geld gehörte ja nicht dem Vermieter . Dem Geierlumpempack hätte das warscheinlich gut getan . Ebenso hätte der Mieter ja auch die Zinsen von seiner bezahlten Miete verlangen können .

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2024-12-13 09:37:06 von ano_7422

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Lies mal BGB § 151 (3). Dafür braucht man eigentlich kein Gericht. Außerdem sind Fälle über 50.000 Euro Streitwert vor dem LANDgericht. Also wohl mal wieder eine Geschichte aus dem Paulanergarten.

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