Die Eltern einer Frau aus Köln mieteten 1960 eine Wohnung..
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Kommentar (3)
tags: eltern frau köln wohnung geld aktien zeit
Die Eltern einer Frau aus Köln mieteten 1960 eine Wohnung und zahlten 800 Mark als Kaution. Weil das Geld in Aktien angelegt wurde, sind daraus mit der Zeit über 100.000 Euro geworden. Nachdem die Eltern gestorben waren, wollte die Vermieterin nur die ursprünglichen 409 Euro zurückzahlen.
Das AG Köln entschied jedoch, dass der Tochter die gesamte Kaution samt Kursgewinnen zusteht.
Kommentare
2024-12-12 12:16:29 von ano_3121
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2024-12-12 15:25:23 von ano_4067
Das ist richtig . Das Geld gehörte ja nicht dem Vermieter . Dem Geierlumpempack hätte das warscheinlich gut getan . Ebenso hätte der Mieter ja auch die Zinsen von seiner bezahlten Miete verlangen können .
2024-12-13 09:37:06 von ano_7422
Lies mal BGB § 151 (3). Dafür braucht man eigentlich kein Gericht. Außerdem sind Fälle über 50.000 Euro Streitwert vor dem LANDgericht. Also wohl mal wieder eine Geschichte aus dem Paulanergarten.
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