Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden...
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Kommentar (6)
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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, indem sie ihr Kleinkind unbeaufsichtigt mit dem Autoschlüssel im Auto zurückließ, woraufhin das Kind das Fahrzeug startete und seine Großmutter anfuhr und schwer verletzte. Die Mutter ist nun verpflichtet, für die Behandlungskosten der Großmutter aufzukommen.
Kommentare
2025-02-09 18:25:09 von ano_6146

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2025-02-09 18:38:08 von ano_0375

Ich kann da nichts lustiges dran finden. Schlimm wenn so was passiert. Aber bevor man jemanden an den Pranger stellt sollte man sich sicher sein dass man selbst niemals einen folgenschweren Fehler gemacht hat oder machen wird.

2025-02-09 19:05:13 von ano_6430

Ähnliche Gedanken hatte ich auch. Wenn man es so liest, denkt man sich klar, warum nimmt sie den Schlüssel nicht mit, etc. Aber wenn man die Jahre mit den eigenen Kindern Revue passieren lassen würde, fielen einem auch Situationen ein, wo man durch Stress, Leichtsinn oder gutem Glauben einfach mal Glück hatte und halt nix passiert ist.

2025-02-09 20:48:51 von 28623462344

Naja ... das ist doch offensichtlich? Welcher Fachkräftemangel hat denn das angezweifelt oder war die Mutter der Meinung, in Zeiten wo Straftäter ohne Konsequenzen immer wieder freigelassen werden ist es Unrecht, wenn sie betraft wird? Sry ... war wohl eine Deutsche und keine illegale Einwanderin.

2025-02-09 21:30:18 von ano_1329

Die Frau muss eindeutig AFD Wähler sein, so dumm ist sonst niemand.

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