"Eine Handhabe gegen die Reisenden haben die.."
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von pola | Homepage:
Kommentar (16)
tags: polizei arbeit maske leiter hand arbeiter reisen reisende bahn masken mitarbeiter reise rweise stick
"Eine Handhabe gegen die Reisenden haben die Bahnmitarbeiter nicht.
Sie können Maskenverweigerer
nicht des Zuges verweisen. Dies
dürfte nur die Bundespolizei, ..."
Aber Minderjährige wegen einem
fehlenden Ergänzungsticket in
der Pampa aus dem Zug werfen,
dürfen Zugbegleiter?
Kommentare
2020-08-27 08:00:19 von anonym
Weil sich durch das fehlende Ticket eine Leistung des Unternehmens erschlichen wurde. Das liegt im Rechtsbereich des Unternehmens. Einen Dieb darf ich des Hauses verweisen. Coronamaßnahmen sind staatlich und als solche hat der Staat da das Gewaltmonopol. Alles völlig korrekt!
2020-08-27 09:06:41 von anonym
@8:00:19: Wenn die DB das Tragen der Maske in ihre Reisebedingungen (durch Aushang reicht) aufnimmt kann sie bei einem Verweigerer das ihr zustehende Hausrecht ausüben und ihn vor die Tür setzen.
2020-08-27 09:29:58 von anonym
Übermir: Das mit dem Standrecht haben doch nur Leute ihrer Gesinnung im Kopf.
2020-08-27 09:36:29 von anonym
Und? Wo ist das Problem? Polizei anrufen und rauswerfen lassen. Maskenverweigerer zahlt seine 50 Euro Strafe plus den Polizeieinsatz. Nur wenn man den Leuten ans Geld geht lernen sie es!
Dazu noch Hausverbot erteilen. Soll er zusehen, wie er die nächste Zeit von A nach B kommt.
2020-08-27 09:47:06 von anonym
Nein. Dürfen die nicht. Ist eine ganz klare Anweisung der Konzernführung. Minderjährige ohne Ticket dürfen nicht irgendwo rausgeschmissen werden. Wenn ein Zugbegleiter das bei der DB mach bekommt er, wenn es gemeldet wird richtige Probleme.
2020-08-27 11:19:33 von anonym
Ich finde den Post und die Diskussion hier auch interessant, aber ich wünsche mir doch witzige Sachen, wenn ich diese Witzseite besuche, danke Leute. ps: würde vielleicht auch viele provozierende Bemerkungen verhindern, dafür gibt es andere Plattformen..
2020-08-27 11:52:57 von anonym
@2020-08-27 11:26:18
Du weißt aber schon das du freiwillig hier bist. Oder?
2020-08-27 11:59:51 von anonym
@9:06: selbiges würde natürlich dazu führen, das durch die Änderung der Reisebedingungen der Reisende das Recht hat, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, unter Inanspruchnahme einer Rückzahlung in voller Höhe des Ticketpreises selbstverständlich.
2020-08-27 12:45:24 von anonym
@2020-08-27 11:59:51
Das würde aber nur für den Zeitraum gelten, zwischen Kauf der Fahrkarte und dem Zeitpunkt der Änderung der Reisebedingungen.
2020-08-27 18:42:45 von anonym
Nur im Osten bei harten Minusgraden, eben im AfD-Land. Sagt alles über diese Menschen...
2020-08-27 22:18:29 von anonym
Wenn ich den Kommentar über mir so anschaue, frage ich mich ernsthaft, warum du Vollhonk mit deinen rassistischen Ansichten nicht selbst bei der AfD bist. Offensichtlich sind Menschen aus dem Osten der Republik für dich Menschen 2. Klasse die nichts wert sind. Habe ich das richtig verstanden?
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