Kommentare
2020-12-28 10:29:22 von anonym
Das nennt man Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist ein Kündigungsgrund ;-)
2020-12-29 03:06:39 von anonym
Na wenigstens keine Rassenschande, sind beides Neger/Dunkelhäutige.
Sollen sie machen, wir brauchen schließlich Nachwuchs bei den Raumpflegern.
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