Zum Eigentumserwerb durch Anlecken findet sich überhaupt..

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Kommentar (4)    tags:  geschwisternba

Zum Eigentumserwerb durch Anlecken findet sich überhaupt nichts im BGB. Der Gesetzgeber hat offenbar keine Geschwister.

Kommentare

2021-03-11 12:24:38 von ano_1051

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2021-03-12 11:46:36 von ano_3193

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Der Post wird dazu schon eine Möglichkeit einfallen...

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2021-03-12 13:03:26 von ano_7422

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"Der Gesetzgeber" des BGB war eine Kommission, die sich von 1850 bis 1900 Gedanken über dieses wirklich bahnbrechende Werk gemacht hat. D.h. u.A., dass manch einer der Autoren die Verkündung gar nicht mehr miterlebt hat. Ich wünsche mir (nicht nur von dir) etwas mehr Respekt vor dem BGB. Und zu der von dir aufgeworfenen Frage dürften die §§ 249, 250, 251 dir weiter helfen. Einfach mal rein lesen!

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2021-03-12 23:40:22 von aik74

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Avatar von aik74

Es wäre schön, wenn der Einsteller den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kennen würde.

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