Sie merken es ja sonst nicht...

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Kommentar (13)    tags: *

Kommentare

2021-08-11 22:50:03 von ano_5224

-18 (38)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2021-08-11 23:11:28 von ano_0141

+2 (46)

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Leute, die die Aktion des Autofahrers gut finden, fahren selbst wohl kein Fahrrad.
Wenn man beides fährt, hat man auch Verständnis für Rennradfahrer, die darauf verzichten - teils schlecht gepflegte -Radwege zu nutzen.

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2021-08-12 10:51:13 von ano_1241

+13 (29)

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Darf man also als,Autofahrer Radwege benutzen wenn die Straße nicht schön gefleht ist, nein. Also.

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2021-08-12 00:00:37 von ano_0195

+29 (37)

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sobald ein Radweg vorhanden ist, ist dieser zu benutzen, aaaaber:
"Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird.", weil wir bauen zwar für Millionen€ Radwege, müssen dann aber zusätzlich noch schilder hinstellen, damit diese auch benutzt werden...
Deutschland deluxe

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2021-08-12 04:27:25 von ano_9111

+18 (54)

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Typisch Radfahrende Vollidioten

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2021-08-12 08:59:33 von ano_6251

-6 (22)

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2021-08-12 14:01:11 von ano_2159

-1 (19)

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Warum. Hat er doch toll gemacht. Und der Hirni (Radfahrer) hat wahrscheinlich keinen Führerschein.

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2021-08-12 09:17:09 von ano_2744

+5 (37)

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die Radwege sind für die Sicherheit von Radfahrern angelegt . Sind wir nicht alle Partner im Straßanverkehr ? Wenn sich 2 LKWs auf der Straße begegnen sollen immer noch 1,50m Abstand eingehalten werden. Bei solchen Rad-Rambos unmöglich und das Geschrei ist groß bei Elemenierung solch einer Peson

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2021-08-12 10:23:31 von ano_7242

+8 (34)

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Auf Rücksichtslosigkeit mit größerer Rücksichtslosigkeit und Gesetzwidrigkeit zu reagieren führt mittelfristig in einen Krieg jeder gegen jeden. Was, wenn aus dem Waldweg ein braver Radfahrer gekommen wäre?

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2021-08-13 01:54:12 von ano_2191

+7 (17)

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....Mutter mit Kind, Oma + Opa ....der Autofahrer wäre zu 100% schuld gewesen - was für ein Risiko, warum fährt er nicht einfach links am Radfahrer vorbei?

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2021-08-13 00:01:51 von ano_6194

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2021-08-13 08:35:59 von ano_9183

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2021-08-13 15:57:48 von ano_2255

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Wenn der Radweg Benutzungspflichtig ist, und befahren werden kann (keine Äste, Bäume, Schlaglöcher usw.).
Dann sieht der Busgeldkatalog vor:
Radweg trotz Nutzungspflicht nicht benutzt: 20€
Mit Behinderung: 25€
Mit Gefährdung: 30€
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung: 35€

Quelle Bussgeld-info.de
Dort kann man übrigens auch direkt das Bussgeld-Info-Team befragen, was die wohl zu der Hirnverbrannten Aktion des PKW Fahres sagen würden ?

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