Kommentare
2022-04-28 00:22:54 von ano_6142
Hier in D herrscht Täterschutz! Das Veröffentlichen der Aufnahmen ist eine Straftat! Ob Das Filmen an sich schon eine Straftat ist, wird unterschiedlich gesehen. Das Zerkratzen der Tür wird wahrscheinlich als kleine Sachbeschädigung abgetan. Der Teslaeigner wäre hier auf alle Fälle doppelt gearscht.
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Gut Schwach (-16)