Warentrennstabverordnung...
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Kommentar (11)
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Warentrennstabverordnung.
Die Warentrennstabverordnung regelt die Zuständigkeit des Kunden, seine Waren ordnungsgemäß von den Waren der nach- folgenden Person zu trennen.
Jeder Kunde ist verpflichtet, das Ende seiner Kassenbandwarenlegeaktivität dürch das Setzer des waren eNmStabs Mnter selfe Waren, eindeutig zu markieren.
Sollte der Kunde dies vergessen, nachfolgenden Person freundlich Pflicht hinzuweisen.
Kommentare
2021-12-13 16:17:44 von ano_1149
ich leg immer 2 vorne und 2 hinten hin damit klar ist was ich zahle^^
2021-12-13 16:34:02 von KaDuden
Man sollte seine Einkäufe zusätzlich auf einem vorsorglich mitgebrachten Handtuch ausbreiten, das man bereits unmittelbar nach Betreten des Geschäfts auf das Kassenband legt. Sicherheitshalber.
2021-12-13 17:07:29 von ano_6239
Typisch deutsch. Und von oben kommt dann gleich der Holzhammer, wenn einer nicht schnell genug das Stäbchen platziert.
2021-12-13 17:29:32 von Sachsenpaule
wenn der vor mir keinen Warentrenner aufs Band gelegt hat, lege ich halt einen hin. Man muss ja keinen hinlegen, wenn zu dem Zeitpunkt keiner hinter einem in der Schlange steht
2021-12-13 18:01:03 von zebolon
Deutschland wird demnächst an seiner eigenen Bürokratie zugrunde gehen. Wir sind alle verloren, Alle!
2021-12-13 19:39:35 von ano_6559
Ohr nehmt das jezt nicht ernsthaft ernst, oder? Dland wird wohl am ehesten am fehlenden Sinn für Humor (und in dem Fall Selbstironie zur eigenen Bürokratie) zugrunde gehen.....
2021-12-13 21:11:41 von ano_2122
Spätestens bei der "Legeaktivität" sollte der Groschen gefallen sein! ;-)) hing wohl am 1. April aus
2021-12-14 01:54:13 von ano_4894
Die Ware ist in Reih und Glied zu platzieren und mit einem ausreichendem Abstand dergestalt zu versehen dass die Lichtschranke den Vormarsch nach jedem Posten unterbricht.
2021-12-14 06:35:24 von ano_2199
Wer war genauso deutsch wie ich und hat kurz Mal gegoogelt ob es diese Verordnung wirklich gibt? ????
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