Die Ehefrau ist 'zur Führung des Haushalts verpflichtet'..

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Die Ehefrau ist 'zur Führung des Haushalts verpflichtet'..

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Kommentar (1)    tags:  ehefrauhaushalt

Kommentare

2018-12-29 21:14:13 von

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Diese Rechtslage hatte aber nur in der BRD Gültigkeit,in der DDR war die Frau schon seit den 1950er von solchen zwängen befreit..............

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