Kommentare
2019-11-15 16:34:56 von anonym

Es geht darum, wer dort Vorrang hat. D.h. in diesem Fall müssen die Kraftfahrzeuge müssen sich geschwindigskeitsmäßig an die Fahrräder anpassen. Offizieller Wortlaut: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren - auf anderen Straßen gilt das nur, "wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird" (§ 2 Abs. 4 S. 1 StVO). Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden. Hätte Dumm-Heidi auch selber recherchieren können ...

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