Kommentare
2022-08-23 19:25:23 von ano_0430
Es ist eh rot. Und dann noch durchgezogene Linie. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5 m zum Überholen lässt sich so nicht einhalten. Also schön dahinter bleiben.
2022-08-23 19:28:31 von ano_1459
Der Homo Sapiens ist das einzige Wesen, bei dem das Konzept der Schwarmintelligenz nicht funktioniert.
2022-08-23 20:01:00 von ano_3423
Guck dir doch die Idioten an. Wir leben in einer Ich - Gesellschaft. Und genau solche Typen brauchen beim Einparken auch IMMER zwei Parkplätze....
2022-08-23 20:33:01 von ano_1150
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2022-08-23 20:44:11 von Heidi3
Wer bezahlt die Straßen? Bestimmt nicht die eingebildeten hirntoten Radfahrer
2022-08-26 00:43:03 von Wolfcrawler
Doch, auch die bezahlen Steuern und damit die Straße. Was so ein Verhalten aber trotzdem nicht rechtfertigt.
2022-08-23 20:52:38 von ano_9598
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. 2 Radfahrer z.b nur wenn der Verkehr nicht behindert wird.
Ab 10 Radfahrer dürfen Sie nebeneinander fahren da sie dann ein Verband bilden, und die Schlange sonst zu lang wäre. Ist kein Platz zum überholen, hat der Autofahrer dahinter zu bleiben. Ich bin Autofahrer und Radfahrer. Sowas sollte man als Deutscher Bürger wissen. Ist eigentlich nicht schwer sich dem anzupassen. Grade viele Radfahrer meinen sie wären der King auf der straße. Aber wehe es knallt.
2022-08-23 23:04:24 von ano_8092
Ja, es gibt Radfahrer, die sich irrsinnig verhalten. Das sind aber prozentual bei weitem nicht soviele wie unter den Autofahrern.
Radfahrer zu gefährden und den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten ist definitiv die Regel, nicht die Ausnahme.
Bei uns geht eine 4,5m breite Starße in die Innenstadt. Dort herrscht natürlich strikes Überholverbot für Autofahrer. Es gibt so gut wie keinen Autofahrer der sich daran hällt. Fast jeder überholt, und die, die es nicht tuen, werden oft auch noch von hinten angehupt.
Dort ist natürlch auch das nebeneinanderfahren explizit erlaubt, da man ja niemanden behindert, da ja eh niemand überholen darf. Was glaubt ihr was da los ist, wenn man das dann macht.
2022-08-24 00:36:15 von ano_6250
Das stimmt nicht.
Nebeneinander Fahren ist nicht explizit erlaubt, nur weil das Überholen verboten ist.
Viele Radfahrer sind halt HuSos. Und Du ganz besonders.
2022-08-24 05:13:20 von ano_8092
Schon blöd, wenn man keine Ahnung von Verkehrsregeln hat, nur würde ich das an Deiner Stelle nicht auch noch so rausposaunen. Vielleicht hat unsere Gesellschaft ja demnächst Glück und Du bekommst lebenslanges Fahrverbot. Den Idiotentest schaffst Du bei Deinem Unwissen niemals.
2022-08-23 22:52:14 von Jobe
Also ist jetzt für mich auch nicht so schlimm, wenn ich mit dem Auto 10 Sekunden später ankomme falls ich mal kurz hinter nebeneinander fahrenden Radlern abremsen muss.
2022-08-24 07:12:16 von ano_5414
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2022-08-24 08:02:42 von ano_6197
... und beim Vorbeifahren immer schön die Scheibenwaschanlage betätigen. :-)))
2022-08-24 08:18:19 von ano_0138
Oh Mann, ist halt doof, wenn Autofahrer die Verkehrsregeln nicht kennen. Zur Nachhilfe
www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/fahrradgruppe-als-geschlossener-verband-wichtige-regeln/
2022-08-24 14:33:40 von ano_9547
Die haben etwas wichtiges Vergessen. Der Radfahrer ist immer schwächste Glied im Strassenverkehr.
2022-08-24 09:36:22 von ano_6235
Dies Radrülpel haben schon so viele Autofahrer auf dem Gewissen.....es ist eine Schande!
2022-08-25 15:28:34 von ano_0174
Rennraddeppen, die überfahren auch kleine Kinder und schimpfen dann noch.
2022-08-27 09:31:05 von ano_9069
§ 2 (4) StVO "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird"
§ 5 (4) S. 3 StVO "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."
Abstand vom rechten Fahrbahnrand 0,5 m + Lenkerbreite 0,8 m + Mindestüberholabstand 1,5 m = 2,8 m
Fazit: Auf keiner deutschen Straße kann ein Pkw ein Fahrrad vorschriftsmäßig überholen, ohne die Spur zu wechseln bzw. in den Gegenspur zu fahren. Daher kann das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern grundsätzlich zu keiner Verkehrsbehinderung führen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (+311)