Man wird gem. § 223 StGB wegen Körperverletzung..

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Man wird gem. § 223 StGB wegen Körperverletzung verurteilt...

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Man wird gem. § 223 StGB wegen Körperverletzung verurteilt...

Kommentare

2022-10-29 14:42:45 von ano_7066

+16 (48)

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Da muss eine Rechtsreform her. Dringend!!

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2022-10-29 16:56:46 von ano_8245

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2022-10-30 02:41:15 von Hopperla

-5 (31)

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Stimmt absolut.
Gewalttätigen Autofahrern muss im Strafrecht mit sehr, sehr, sehr viel mehr Härte begegnet werden.
Wer als Kraftfahrer gegen andere tätlich wird, hat ohne wenn und aber seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Spätestens im Wiederholungsfall lebenslang, kein Pardon!
SO MUSS DAS !!!

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2022-10-29 15:07:18 von ano_6568

+29 (59)

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Der Autofahrer hätte ja auch so freundlich sein können, die festgeklebte Hand mit ein wenig Salpetersäure zu lösen.

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2022-10-29 19:08:42 von ano_2226

+12 (28)

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Ab in den nächsten Supermarkt und dann den "Gemeinen Klebling" schön mit Flecke oder Bismarckhering gießen.

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2022-10-30 18:35:12 von ano_4173

+7 (25)

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Darf man den Kleberidioten als Fußgänger eine einklinken?

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2022-11-03 15:38:05 von ano_7209

-4 (8)

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Anfurzen... :-)

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