Verständliche Reaktion..

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Kommentare

2023-08-03 20:44:04 von ano_2187

+2 (12)

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zumindest in Deutschland ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel

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2023-08-03 22:29:47 von ano_9137

+1 (11)

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Falsch.
Der Euro ist das gesetzliche Zahlungsmittel, ob in Bar oder nicht ist dabei irrelevant.

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2023-08-04 00:51:05 von ano_2187

+2 (8)

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"Als Mitglied der Eurozone sind auch in Deutschland nur Euro-Banknoten und -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel, was sich aus den unmittelbar anwendbaren Art. 128 Abs. 1 AEUV für Banknoten resp. Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates für Münzen ergibt. "
Banknoten und -münzen sind Bargeld, der Euro ist die Währung

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2023-08-04 04:00:20 von ano_0149

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Klar.
Damit sind also sämtliche bargeldlosen Bezahlvorgänge rechtswidrig, rechtlich unwirksam oder gar eine schwere Straftat.
Logisch.

manomanoman...

NIEMAND im freien Handel ist verpflichtet, Zahlvorgänge in Bargeld zu akzeptieren.
So siehts aus.

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2023-08-04 10:50:48 von ano_2187

+5 (7)

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Ihr müsst nicht immer gleich alles in absolut negative verdrehen!
"rechtswidrig, rechtlich unwirksam oder gar eine schwere Straftat" ist polemischeer schwarzmalender hanebüchener Unsinn

Kartenzahlung ist ein gebräuchliches aber nicht gesetzliches Zahlungsmittel.
Wer als Anbieter auf Umsatz verzichten kann darf gerne Bargeld als Zahlungsmittel ablehnen. Schön dumm.
Solange es sich um gebräuchliche Größenordnungen handelt, also nicht ein Brötchen mit nem Hunni oder ein Fahrrad mit nem großen Glas voll Klingelgeld bezahlen wollen, sollte jeder Händler jeden Umsatz mitnehmen.

Im Supermarkt Bargeld abzulehnen, nur weil die Gegend so kriminell ist das man ständig ausgeraubt wird, ist ein Problem der Gesellschaft und nicht des Kunden.

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2023-08-04 20:54:45 von ano_2187

+3 (3)

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Allerdings sind in Deutschland auf Euro lautende Münzen und Scheine das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.
Daraus leitet sich eine Annahmepflicht ab.
Johannes Beermann, für Bargeld zuständiges Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt, erläutert: „Jedermann ist gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten oder -Münzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.“
Grundsätzlich jedenfalls.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die erste leitet sich aus dem Münzgesetz ab (§ 3 Abs. 1 Satz 2). Demnach ist weder ein Laden noch ein Lokal verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen oder die Bezahlung von Einkäufen über eine Gesamtsumme von 200 Euro hinaus in Cent und Euro-Stücken zuzulassen.

also AbnahmePFLICHT
mit den Einschränkungen die vorher schon erwähnt wurden
wie gesagt, gilt erstmal nur für Deutschland

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2023-08-04 21:03:13 von ano_2187

+2 (2)

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ups: Quelle vergessen: welt.de/wirtschaft/webwelt/article229816123/Bargeld-abgelehnt-Duerfen-Geschaefte-die-Cash-Zahlung-verweigern.html

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