Beim Plädoyer beginnt der Verteidiger seufzend..

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Beim Plädoyer beginnt der Verteidiger seufzend: "Heute hat der Staatsanwalt den Umstand als besonders schwerwiegend bezeichnet, dass mein Mandant den Einbruch am hellichten Tag begangen hat. Vor einigen Tagen hat er es als besonders schwer- wiegend bezeichnet, dass er die Dunkelheit der Nacht für seinen Einbruch ausgenutzt hat. Ich frage nun den Herrn Staatsanwalt: Wann, um alles in der Welt, soll denn mein Mandant nun einbrechen?"

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