» «

(+123)

Kommentar (8)    tags: *

Kommentare

2023-10-16 11:59:16 von ano_7239

+8 (44)

Avatar

Wenn man den Unterschied zwischen 30 Zone und 30 nicht kennt. Und solche Leute dürfen Auto fahren.

Reply

2023-10-16 13:08:56 von Herr PiPaPo

+12 (28)

Avatar

Naja, das „Ende-Zone-30-Schild“ hätte man auch einfach vor der nächsten Kreuzung bzw. am Ende der betreffenden 30er-Strecke aufstellen können. Hätte man sich die Kosten/Steuergelder für das zusätzliche Schild sparen können.

Reply

2023-10-16 14:21:48 von ano_6124

+30 (38)

Avatar

Ich hab mit so einem Vogel von der Stadt diskutiert - vergiss es. Die Regelungen sind so krank, dass man mit gesundem Menschenverstand da nicht weit kommt.

Reply

2023-10-16 17:16:04 von ano_3178

-5 (17)

Avatar

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

Reply

2023-10-16 18:07:32 von ano_0170

+22 (34)

Avatar

Ist halt leider so. Beamte dürfen nichts annehmen, nicht mal Vernunft.

Reply

2023-10-16 17:23:07 von ano_0207

-5 (19)

Avatar

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

Reply

2023-10-17 09:53:08 von ano_1235

+4 (10)

Avatar

Kollege Goggel sagt jedem, der in der Fahrschule nicht aufgepasst hat: " Der Unterschied zwischen Zone und Strecke ist rechtlich relevant. In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen kann den zuführenden Strassen der Vortritt entzogen werden. Damit haben die Benützer auf der Tempo-30-Strecke Vortritt." Zudem darf die Begrenzung in der Zone auf maximal 300 m gelten.

Reply

2023-10-17 11:15:08 von ano_6231

-4 (8)

Avatar

Das gilt so nur für zwergwüchsige, durch Inzucht geschädigte, klugscheißende Eidgenossen: streetlife.ch/artikel/tempo-30-zone-und-strecke-es-gelten-verschiedene-verkehrsregeln

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen