Solchen Fahrern sollte der Führerschein auf der Stelle entzogen werden..

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Kommentar (6)    tags:  führerführerschein

Kommentare

2024-01-11 13:55:59 von ano_0139

+9 (25)

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§26 StVO
126608 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall.
120€ und 1 Punkt

und nochmal
126601 Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgänger­überweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere.
100€ 1 Punkt

und die Bullen haben dermaßen gepennt, die haben erstmal ihren Döner wegpacken müssen ums Blaulicht anmachen zu können

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2024-01-12 07:55:57 von ano_2209

+10 (14)

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Haben alle Polizisten solche Reaktionszeiten ?
Mußten die erst nachlesen, wie man auf so einer Straße wendet ?

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2024-01-12 08:32:32 von ano_0414

+5 (13)

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zu den StVO-Verstößen inkl. Fahrerflucht könnte man noch versuchte Körperverletzung hinzufügen.

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2024-01-12 09:39:43 von ano_2240

+7 (15)

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Bis die Bullen gewendet haben hat der Kollege sein Auto schon in die Garage gestellt. Mann, Mann, Mann.

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2024-01-12 14:33:55 von ano_6020

+1 (11)

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Naja, sie haben etwas länger gebraucht, um zu reagieren und haben zum Wenden eine durchgezogene Linie überfahren - aber den Führerschein würde ich den Polizisten jetzt doch nicht gleich entziehen. ;)

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2026-06-15 00:22:30 von ano_3169

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Alles Bullshit!
Der Fussgänger lief in Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig.
Am Überweg aprupter Stop und binnen 0,5 Sekunden ohne zu schauen, was sich auf der Strasse bewegt, auf den Überweg gelaufen.
Zu diesem Zeitpunkt war das Auto noch 3-5m vom Überweg entfernt.
Der Fahrer hatte überhaupt keine Chance, in dieser Zeit zu reagieren.
Das erkennt man auch daran, dass der Fussgänger Kontakt mit dem rechten Kotflügel / Beifahrertüre hatte und niciht frontal erwischt wurde - was der Fall gewesen wäre, wenn das Auro sich in einer unterstellbaren Reaktions-Entfernung befunden hätte.
Wenn der Autofahrer den Kontakt überhaupt wahrgenommen hat, kommt allenfalls Fahrerflucht und Betriebshaftung in Frage.
Die Schuld erkennt man in der vergrösserten Slow Motion Wiedergabe eindeutig beim Fussgänger.
Aber Hauptsache, den Autofahrern die Schuld geben, auch, wenn Fussgänger als Traumtänzer unmittelbar auf die Fahrbehn schlappen.

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