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Hab ich da eben "Achtung, Bulle!" gehört? Das macht noch mal zehn Euro Strafe wegen Beamtenbeleidigung!

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Kommentar (2)    tags:  beamtebulle

Hab ich da eben "Achtung, Bulle!" gehört? Das macht noch mal zehn Euro Strafe wegen Beamtenbeleidigung!

Kommentare

2024-03-16 11:20:54 von ano_0178

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LG Regensburg, NJW 2006, 629; Fischer, StGB 64. Auflage, § 185, Rn. 10 a.E.; anders noch LG Essen NJW 1980, 1639,)

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2024-03-16 11:22:11 von ano_2232

+2 (4)

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LG Regensburg, NJW 2006, 629; Fischer, StGB 64. Auflage, § 185, Rn. 10 a.E.; anders noch LG Essen NJW 1980, 1639,
Bulle ist KEINE Beleidigung für Polizisten !

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