

Kommentar (9)
tags: zu geld leicht tages ringer
Thüringer AfD-Chef:
Höcke wegen NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt;
tagesschau.de, 14.05.2024///
Vielleicht finde ich ja jemanden, der mir die notwendigen Rubel...äh, ich meine Euros überweist.
Kommentare
2024-05-17 12:44:21 von ano_1208
"Vielleicht"???
Nichts hätte unangemessener sein können als eine reine Geldstrafe - völlig egal wie hoch die ausfällt.
Und dann auch noch veranschlagt zu einem Tagessatz von lächerlichen 130 € ?????!??
Gehts noch, du "unabhängiges" und "unparteiisches" Gericht?
Für wie naiv und blöde haltet ihr uns eigentlich, hmm?
2024-05-17 13:35:27 von ano_9195
Kleiner Hinweis, junger Padawan...
Es ist nicht "nur" eine Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft... Und daraus können für ihn als Beamter durchaus noch eeitergehende Konsequenzen folgen...
2024-05-17 15:09:11 von ano_1208
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
*JEDE* rechtskräftig wegen einer Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit!) ausgesprochene Strafe führt zu einer entsprechenden Eintragung im Zentraltegister und zählt als Vorstrafe.
Die Begrenzung auf 90 Tagessätze bzw 3 Monaten Haft betrifft nur die *öffentliche Auskunftspflicht* über das von jedermann zu beantragende Führungszeugnis.
Als Beamter im Lehrbetrieb ist Höcke aber schon seit seiner Vereidigung und auch nach einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstbetrieb einer besonderen Auskunftspflicht unterzogen, der zufolge er solche Strafen sogar selbstaktiv (ohne jedes angeordnete Auskunftsersuchen) an seinen Dienstherren formell und protokolliert zu melden hat.
Irgendwelche Auswirkungen ergeben sich für HH durch diese grundsätzlichen Regelungen also *NICHT*.
2024-05-17 16:59:26 von ano_9734
Oha, ist er jetzt vorbestraft?
Dann kann ich ihn nicht mehr wählen, oder?
Wird uns da jetzt eine Alternative von der Partei gegeben?
Armer Höcker!
2024-05-17 17:53:26 von ano_8188
> Oha, ist er jetzt vorbestraft?
Ja, in der Tat hat er nun eine weitere Gemeinsamkeit mit seinem groSSen Idol.
> Dann kann ich ihn nicht mehr wählen, oder?
Leider doch.
Zur Aberkennung des Wahlrechts, relativ egal ob aktiv oder paSSiv, sind deutlich höhere Stacheldrahtzäune zu überklettern:
www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
Ausserdem müsste das Urteil erst rechtskräftig werden, die Verteidiger haben mittlerweile bereits eine Revision beantragt.
2024-05-17 17:02:14 von ano_9734
Und 130€ Tagessatz ist schon viel. Wenn die Partei ja von spenden abhängig ist, da hat man doch kein Geld.
Und sonst würden die sich bei Wahlveranstaltungen ja auch nicht über geringes Einkommen beschweren.
2024-05-17 20:38:21 von ano_7131
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