Absolut verdient...
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Kommentar (2)
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Sehr geehrte! Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden.
Auch aufgrund Ihrer Beschwerde hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen dieenergiekostensenker89 UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 162.000 Euro bzgl. unerlaubter Telefonwerbungsowie ein Bußgeld in Höhe von 153.000 Euro bzgl. unerlaubter Rufnummernunterdrückungverhängt. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid hat das Unternehmen Einspruch eingelegt.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Ihre Hilfe angewiesen.
Bitte zögern Sie auch künftig nicht, gleichgelagerte Sachverhalte bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Kommentare
2024-07-12 20:11:34 von ano_7143
Bußgeld gegen die UG (haftungsbeschränkt), na suuuper. Die hat im Zweifelsfall ein haftendes Kapital von 1€ und ist dann insolvent. Eine Strafanzeige gegen die Gesellschafter hätte vermutlich mehr Sinn ergeben.
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