Die Klausel im Mietvertrag..

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Kommentar (1)    tags:  mietvertragklausgerichtdecke

Die Klausel im Mietvertrag "Bei Auszug müssen Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen sein" ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Kommentare

2024-08-09 15:23:04 von ano_7240

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Habe ich aber gemacht - nur die Fensterrahmen vergessen ...

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