Bevor du mit einer verrückten Frau Schluss machst -..
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Kommentar (10)
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Bevor du mit einer verrückten Frau Schluss machst - versichere dein Auto.
Kommentare
2024-09-01 18:40:57 von ano_1097
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2024-09-01 18:55:07 von td2670
In Deutschland ist lediglich eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Die kommt aber nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf; nur für Schäden an anderer Leute Eigentum.
Hauptsache Quatsch schreiben und andere auf deren angebliche Dummheit hinweisen...!
2024-09-01 19:06:20 von Herr PiPaPo
Ähm… dann hat die Haftpflicht der verursachenden Person den Schaden zu tragen. Wenn diese keine hat, ist sie persönlich haftend. Also ist der Schaden gedeckt. Ob gezahlt werden kann/wird, steht auf einem anderen Blatt.
2024-09-01 19:13:21 von td2670
Es ging mir nur um die falsche Behauptung, dass Fahrzeuge überall von grundauf versichert seien und damit der entstandene Schaden sowieso kein Problem wäre. Das ist Humbug.
2024-09-01 20:18:48 von ano_1097
@ td2670 ebenso keine Ahnung, wer kommt für Vandalismusschäden auf ? Nur bei einer Vollkaskoversicherung soweit nach deren Vers. bedingungen gedeckt. Und was schreibt der Verfasser, nichts davon. Und bei vorsätzlicher Sachbeschädigung der Verursacher dessen.
2024-09-01 20:23:48 von ano_1097
@ Herr PiPaPo, bei vorsätzlicher Sachbeschädigung ist eine Haftpflicht generell aussen vor, die zahlt da gar nichts, sei es in diesem oder auch anderem Fall. Sowas wie auf Foto beschäftigt die Polizei und das Gericht.
2024-09-01 20:37:34 von Herr PiPaPo
Das stimmt so nicht. Die Haftpflicht muss einspringen. Sie holt sich dann das Geld vom Mandanten zurück. Das Problem ist, dass die meisten straffälligen Menschen gar keine Haftpflicht haben.
2024-09-01 20:37:48 von ano_1097
@ td2670 Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung bezahlt gar keine Versicherung, das sollte bekannt sein und das ist überall so, egal wie ein Fahrzeug versichert ist.
2024-09-01 20:45:12 von ano_1097
Na dann mal etwas genauer mit Haftpflichtversicherung befassen, die springen definitiv bei - vorsätzlicher Sachbeschädigung - nicht ein. Nichts falsches in die Welt setzen. Es gibt einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Letzteres ist von keiner Vers.gesellschaft abgedeckt.
2025-10-06 16:08:33 von ano_7424
Abgesehen von allem, was oben steht: SO PROFESSIONELL KANN KEINE FRAU MIT EINER SPITZHACKE UMGEHEN!
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