Kommentare
2024-09-29 15:54:24 von ano_2201
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2024-09-29 16:23:52 von ano_9141
Das ist etwas ungünstig ausgedrückt. Aber wenn man ein bisschen wohlwollend ist, kann man schon erkennen, dass er meint, die Gebühren, die bei Barzahlung nicht anfallen, an die Kunden als Rabatt zu erstatten. Das liest sich besser als "Kartenzahler zahlen einen Aufschlag für die Gebühren!". Ich fürchte zulässig ist beides nicht.
2024-09-29 17:12:59 von ano_2205
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2024-09-29 18:02:18 von ano_9247
Und was ist mit den Gebühren, die anfallen, wenn man das eingenommene Bargeld bei der Bank einzahlt? Für Geschäftskunden ist das nicht kostenlos
2024-10-02 06:16:25 von ano_4112
Wenn der Geldtransport anrücken muss, immer mit der Gefahr überfallen zu werden - das ist sicher nicht kostenlos.
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