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Eine Schlägerei mit einem beleidigenden Lkw-Fahrer, der die Betriebseinfahrt blockiert, stellt keinen Arbeitsunfall dar, der ...

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Eine Schlägerei mit einem beleidigenden Lkw-Fahrer, der die Betriebseinfahrt blockiert, stellt keinen Arbeitsunfall dar, der von der Unfallversicherung gedeckt ist - so das Sozialgericht Berlin.

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