Kommentare
2024-10-28 20:04:28 von ano_4978
Das ist Kennzeichenmissbrauch nach §22 StVG
Geld- oder Haftstrafe bis zu 1 Jahr
Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit möglich
Weitere Strafverfahren wg illegaler Abfallentsorgung möglich
2 bzw 3 Punkte in Flensburg
Zählt nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat - somit Eintrag ins amtliche Führungszeugnis und ggf Wertung als Vorstrafe.
Was für "clevere" Bürschlein ihr doch seid...
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