Ein Arbeitnehmer..
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Ein Arbeitnehmer, der aufgrund beleidigender Äußerungen seines Vorgesetzten eine schwere depressive Störung erleidet - auch als Bossing bekannt - hat Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall sprach das Landesarbeitsgericht Niedersachsen dem Arbeitnehmer 24.000 Euro Schmerzensgeld zu.
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