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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Verbeamtung einer Lehramtsreferendarin zu Recht zurückgenommen werden durfte, da sie ihre frühere Tätigkeit als Moderatorin bei COMPACT TV verschwiegen und den Dienstherrn somit arglistig getäuscht hat.

Kommentare

2024-11-20 17:43:33 von ano_8179

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