Kommentar (12)
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Arbeitnehmer in Teilzeit haben den gleichen Anspruch auf Überstundenzuschläge wie ihre Kollegen in Vollzeit. Abweichende Regelungen sind unzulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden.
Kommentare
2024-12-10 11:28:45 von ano_3189
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2024-12-10 12:42:58 von ano_0174
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2024-12-10 13:31:00 von DerEinzigsteWahre
Verstehe ich nicht so ganz, einer halbe eine ganze Tage. und dann machen wie beide 5 stunden drüber. Der eine hat einen halben Tag frei. Der andere einen ganzen!!!! Glaub ich nicht Bro
2024-12-10 15:16:51 von ano_3524
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2024-12-11 08:19:22 von ano_2250
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2024-12-11 08:35:57 von ano_7114
Wo ist das Problem? Der AG muss es ja nicht zulassen, dass Überstunden geleistet werden. Wenn er es toleriert oder sogar anordnet, kann er auch den Zuschlag zahlen.
2024-12-11 10:27:21 von ano_3363
Wie alles hat auch das Thema Überstunden zwei Seiten:
- in einem kleinen Handwerksbetrieb wird man sich über Überstunden freuen, weil wegen einer Glücksträhne ein großer Auftrag reingekommen ist. Das gibt schönes Zusatzgeld.
- bei einem industriellen Ausbeuterbetrieb (z.B. Tönnies) werden vorsätzlich zu wenige Leute angestellt um die anfallende Arbeit gut zu schaffen. Es werden regelmässig Überstunden angeordnet und gerne mal nicht bezahlt.
Das Urteil des BGH war bestimmt nicht verursacht, weil sich ein Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb übervorteilt gesehen hat, sondern höchstwahrscheinlich hat eine Gewerkschaft oder ein anderer Arbeitnehmervertreter das durchboxen müssen, weil ein Großbetrieb gemeint hat, seine Teilzeitkräfte schlechter stellen zu können.
2024-12-11 13:03:53 von ano_4824
Viele Menschen wissen aber nicht, dass Überstunden nicht für die spätere Rente angerechnet werden.
2024-12-11 17:07:00 von ano_8220
Erzähl uns doch bitte mehr darüber. Wird die Rente etwa nach den Arbeitsstunden berechnet?
2024-12-12 21:00:27 von ano_2250
Super! Treibt die Lohnkosten auf die Spitze. Das Ausland wird es uns danken...Bitte nicht jammern, wenn beim Arbeitsamt angestanden werden muss.
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