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Eine Verletzung, die man sich durch ein Preisschild an einem Kleidungsstück zuzieht, begründet keinen Anspruch auf Schmerzens...

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Eine Verletzung, die man sich durch ein Preisschild an einem Kleidungsstück zuzieht, begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied das Landgericht München.

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