Erwirbt jemand eine Sache..

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Erwirbt jemand eine Sache von einem Veräußerer, der weder Eigentümer noch zur Verfügung berechtigt ist, kann er gutgläubig Ei...

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Erwirbt jemand eine Sache von einem Veräußerer, der weder Eigentümer noch zur Verfügung berechtigt ist, kann er gutgläubig Eigentum erlangen - es sei denn, dem Eigentümer wurde die Sache gestohlen.

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