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Die Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten: "Ah, klar, dass hier kontrolliert wird. Der Wegelagerer ist ja allgemein be...

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Die Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten: "Ah, klar, dass hier kontrolliert wird. Der Wegelagerer ist ja allgemein bekannt", stellt keine Beleidigung dar. Dies hat das bayerische Oberlandesgericht entschieden.

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