§1314 Abs. 2 BGB enthält unter Nr. 2 eine Regelung..
» «

Kommentar (1)
tags: wenn
§1314 Abs. 2 BGB enthält unter Nr. 2 eine Regelung, die besagt, dass eine Ehe aufgehoben werden kann, wenn "ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt".
Kommentare
2024-12-30 11:15:51 von ano_3189
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE

Gut Schwach (+30)