§1314 Abs. 2 BGB enthält unter Nr. 2 eine Regelung..

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§1314 Abs. 2 BGB enthält unter Nr. 2 eine Regelung, die besagt, dass eine Ehe aufgehoben werden kann, wenn "ein Ehegatte...

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§1314 Abs. 2 BGB enthält unter Nr. 2 eine Regelung, die besagt, dass eine Ehe aufgehoben werden kann, wenn "ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt".

Kommentare

2024-12-30 11:15:51 von ano_3189

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