Das Bundesfinanzministerium erklärte in einer Ausgabe..
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Das Bundesfinanzministerium erklärte in einer Ausgabe des Bundessteuerblatts, dass der Tod keinesfalls als "dauernde Berufsunfähigkeit" anzusehen sei.
Diese seltsame Klausel soll eigentlich nur verhindern, dass ein Ableben als Steuervorteil geltend gemacht werden kann.
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