Die erste Zahlungserinnerung..
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Kommentar (10)
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Die erste Zahlungserinnerung darf grundsätzlich keine Mahngebühren enthalten.
Kommentare
2025-01-12 11:13:47 von ano_1998
Doch, das stimmt. Man muss erst "in Verzug" gesetzt werden.
Das ist "automatisch" der Fall
1. Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Kaufvertrag festgelegt ist, dass pauschale Gebühren bereits ab der ersten Mahnung fällig werden.
2. Wenn ein konkretes Zahlungsziel festgelegt wurde und der Kunde nach dessen Ablauf automatisch in Verzug gerät. Dies gilt beispielsweise bei regelmäßigen Zahlungen wie Mieten, wo die Zahlungspflicht auch ohne Rechnung eindeutig ist.
2025-01-12 20:39:44 von ano_3121
Es stimmt also NICHT, und du hast die richtigen Argumente bereits aufgezählt
2025-01-12 12:33:25 von ano_1929
Eine Zahlungserinnerung enthält keine Mahngebühren, sondern ist nur ein freiwilliger Hinweis weil man jemanden als Kunden behalten will.
Man kann aber auch gleich eine Mahnung mit Mahngebühren schreiben. Das ist der Unterschied.
2025-01-12 20:41:47 von ano_3121
Zwar richtig, aber der Poster kannte offensichtlich den Unterschied nicht und hat alles in einen Topf geworfen. Wenn ein konkretes Datum als zahlungsziel genannt wird, gerät man automatisch in Verzug und muss Mahngebühren zahlen, wenn der Gläubiger es so will. Wenn er stattdessen nur eine zahlungsaufforderung sendet, ist das reine Kulanz
2025-01-13 08:33:38 von ano_2250
Diskussion überflüssig, wenn man den Vertrag erfüllt, den man abgeschlossen hat.
2025-01-13 11:10:35 von ano_4161
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-01-13 12:59:31 von ano_6176
Egal, ich zahle sofort. Immer. Erstens: Ich komme ja eh nicht daran vorbei, zweitens: es ist vom Tisch und ich brauche mich nicht länger damit beschäftigen. Nebenbei: Ist auch für den Rechnungssteller angenehmer. Und: Leute die mich dazu zwingen mich öfter mit der Zahlung zu beschäftigen, die stehen bei mir grundsätzlich gaaaanz hinten an.
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