Wird das Handy bei der Fahrt..
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Kommentar (4)
tags: handy wenn
Wird das Handy bei der Fahrt auf dem Oberschenkel abgelegt, stellt das ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie wenn es ans Ohr gehalten wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Kommentare
2025-01-31 09:20:14 von ano_6233
Ganz einfach, man soll, das Ding während der Fahrt nicht benutzen.Nicht in der Hand, am Ohr, in die Arschritze geklemmt, auf dem Oberschenkel oder sonstwo am Körper oder haltend. KAPIERT ?
2025-01-31 14:22:15 von ano_9686
Es stellt eine Straftat dar, wenn man "wie wenn" statt "als wenn" sagt!
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