Wird das Handy bei der Fahrt..

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Wird das Handy bei der Fahrt auf dem Oberschenkel abgelegt, stellt das ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie wenn es ans Oh...

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Kommentar (4)    tags:  handywenn

Wird das Handy bei der Fahrt auf dem Oberschenkel abgelegt, stellt das ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie wenn es ans Ohr gehalten wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Kommentare

2025-01-31 08:33:16 von ano_0175

0 (14)

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Warum

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2025-01-31 08:34:40 von ano_3121

+9 (11)

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Es gibt kein Bayerisches OLG. Es gibt höchstens das OLG München.

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2025-01-31 09:20:14 von ano_6233

+1 (21)

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Ganz einfach, man soll, das Ding während der Fahrt nicht benutzen.Nicht in der Hand, am Ohr, in die Arschritze geklemmt, auf dem Oberschenkel oder sonstwo am Körper oder haltend. KAPIERT ?

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2025-01-31 14:22:15 von ano_9686

+5 (13)

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Es stellt eine Straftat dar, wenn man "wie wenn" statt "als wenn" sagt!

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