Wenn der Schenker nach einer Schenkung verarmt..

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Wenn der Schenker nach einer Schenkung verarmt, hat er das Recht, das geschenkte Gut zurückzufordern.

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Wenn der Schenker nach einer Schenkung verarmt, hat er das Recht, das geschenkte Gut zurückzufordern.

Kommentare

2025-02-03 20:22:49 von ano_4866

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Das glaubst aber auch nur du... Eine Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers ist nur möglich, wenn der Schenker infolge der Schenkung verarmt ist und seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann.

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