Jemanden durch falsche Tatsachen in ein schlechtes Licht zu..

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Jemanden durch falsche Tatsachen in ein schlechtes Licht zu rücken, kann als eine Straftat angesehen und mit bis zu zwei Jahr...

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Kommentar (1)    tags:  rücken

Jemanden durch falsche Tatsachen in ein schlechtes Licht zu rücken, kann als eine Straftat angesehen und mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Kommentare

2025-02-05 10:05:49 von Teefresse71

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Dann müsste quasi der komplette Bundestag in's Gefängnis!

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