Eine direkte Kündigung aufgrund von Beleidigungen des Chefs..
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Kommentar (2)
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Eine direkte Kündigung aufgrund von Beleidigungen des Chefs vor Kollegen wegen menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ist nicht zulässig. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Thüringen, welches einer Frau Recht gab, die nach ihrer Versetzung in einen von Schimmel befallenen Keller ihren Arbeitgeber beleidigt hatte.
Kommentare
2025-02-06 09:36:33 von ano_2201

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

2025-02-06 19:53:03 von ano_4924

...und nun? Der genaue Sachverhalt ist nicht bekannt. Der Einzelfall ist entscheidend.

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