Bei langen Flugverspätungen haben Fluggäste zwar Anspruch..
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Bei langen Flugverspätungen haben Fluggäste zwar Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, allerdings schließt dies alkoholische Getränke nicht mit ein. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Zwei Kläger, die im Zuge einer Verspätung „Aperol Spritz" konsumierten, müssen diese daher selbst bezahlen.
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