Wer in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen rassistische..
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Kommentar (2)
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Wer in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen rassistische, beleidigende oder gewaltverherrlichende Nachrichten über andere Kollegen oder Vorgesetzte schreibt, kann fristlos gekündigt werden - auch wenn er glaubt, die Nachrichten blieben privat.
Kommentare
2025-03-15 16:26:27 von ano_1929
Glaub ich nicht. Gibt vielleicht erst mal ne Abmahnung. Außerdem hat mein kleiner mit dem Handy gespielt. Haha, diese kleinen Racker.
2025-03-16 09:12:00 von ano_9116
Je mehr Angst man vor den Menschen hat, desto mehr Überwachung ist nötig!
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