Ärzte unterliegen der Schweigepflicht...

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Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. 
Ein Verstoß gegen diese Pflicht, durch 
unbefugte Weitergabe persönlicher 
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Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht, durch unbefugte Weitergabe persönlicher Patienteninformationen, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann dies zum Entzug der ärztlichen Zulassung führen.

Kommentare

2025-03-25 10:30:07 von ano_4180

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Das so gut wie jeder Arzt Microsoft, Google oder ein Programm eines anderen Datenschnüfflers aus den USA benutzt, und diese meine Daten, die mein Arzt auf dem Rechner speichert, abschnorcheln, müsste praktisch jeder Arzt betraft werden.

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2025-03-26 00:13:57 von ano_8325

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Apotheken-Rundschau

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