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Ein Unternehmer verletzte sich im Homeoffice schwer am Auge, als er seine defekte Heizung regulierte. Das ist ein Arbeitsunfa...

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Ein Unternehmer verletzte sich im Homeoffice schwer am Auge, als er seine defekte Heizung regulierte. Das ist ein Arbeitsunfall, entschied das Bundessozialgericht, denn die Handlung stand in einem sachlichen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit.

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