Vermieter können für Cousins oder Cousinen keine..

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Vermieter können für Cousins oder Cousinen keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dies hat kürzlich der Bundesgerichtshof e...

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Kommentar (1)    tags:  personen

Vermieter können für Cousins oder Cousinen keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dies hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Denn „Familienangehörige" sind nur Personen, die ihr Zeugnis verweigern dürfen - wie Eltern, Kinder, Ehepartner oder Geschwister.

Kommentare

2025-04-20 14:15:40 von ano_4670

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Und was hat das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehöre ersten Grades mit dem Eigenbedarf für Wohnraum zu tun❓

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