Vermieter können für Cousins oder Cousinen keine..
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Kommentar (1)
tags: personen
Vermieter können für Cousins oder Cousinen keine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Dies hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Denn „Familienangehörige" sind nur Personen, die ihr Zeugnis verweigern dürfen - wie Eltern, Kinder, Ehepartner oder Geschwister.
Kommentare
2025-04-20 14:15:40 von ano_4670
Und was hat das Zeugnisverweigerungsrecht für Angehöre ersten Grades mit dem Eigenbedarf für Wohnraum zu tun❓
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