Ein Onlinehändler bot irrtümlich neue Smartphones..
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Ein Onlinehändler bot irrtümlich neue Smartphones zu einem Preis von 92 statt 1099 Euro pro Stück mit Gratiskopfhörern an - woraufhin ein Kunde gleich neun davon bestellte. Das OLG Frankfurt a. M. entschied: Mit der Lieferung der Kopfhörer als Gratisbeigabe kam auch der Kaufvertrag über die Smartphones zustande - der Händler musste die Handys daher liefern.
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