Wenn Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran haben..

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Wenn Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran haben, dass eine Person wirklich krank ist, können sie bestimmte Maßnahmen treffen...

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Wenn Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran haben, dass eine Person wirklich krank ist, können sie bestimmte Maßnahmen treffen. Sie dürfen etwa Auskünfte von Krankenkassen über frühere Krankheiten verlangen oder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchführen lassen.

Kommentare

2025-04-24 09:32:11 von ano_2034

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Wieder mal ein Fake. Wer setzt denn so etwas in Umlauf? Nur die Krankenkasse erfährt die Diagnose. Diese darf dem Arbeitgeber diese aber auch nicht mitteilen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, die Diagnose zu erfahren.

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