Beschäftigten im Homeoffice...
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Kommentar (1)
tags: homeoffice arbeitsplatz
Beschäftigten im Homeoffice ist es nicht generell untersagt, ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen oder beispielsweise in einem Café zu arbeiten. Falls im Vertrag keine expliziten Regelungen dazu bestehen, sollte jedoch für Arbeitsorte, die nicht die Wohnadresse sind, immer eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden.
Kommentare
2025-05-15 12:29:42 von ano_0172
Derechtsberatungste.de - unlustig und überflüssig. Weil auch Andere Zeitung lesen können
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