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Beschäftigten im Homeoffice ist es nicht generell untersagt, ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen oder beispielsweise i...

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Kommentar (1)    tags:  homeofficearbeitsplatz

Beschäftigten im Homeoffice ist es nicht generell untersagt, ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen oder beispielsweise in einem Café zu arbeiten. Falls im Vertrag keine expliziten Regelungen dazu bestehen, sollte jedoch für Arbeitsorte, die nicht die Wohnadresse sind, immer eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden.

Kommentare

2025-05-15 12:29:42 von ano_0172

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Derechtsberatungste.de - unlustig und überflüssig. Weil auch Andere Zeitung lesen können

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