Arbeitgeber müssen sicherstellen..
» «

Kommentar (0)
tags: *
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte bei Bildschirmarbeit regelmäßige Erholungsphasen erhalten, etwa durch Pausen von 5 Minuten pro Stunde oder 10 Minuten alle zwei Stunden - sofern nicht bereits eine ausreichende Unterbrechung durch andere Tätigkeiten erfolgt.
Zuwiderhandlungen können Bußgelder nach sich ziehen.
Kommentare
noch keine Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE
Gut Schwach (+29)