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Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte bei Bildschirmarbeit regelmäßige Erholungsphasen erhalten, etwa durch Pausen von 5 Minuten pro Stunde oder 10 Minuten alle zwei Stunden - sofern nicht bereits eine ausreichende Unterbrechung durch andere Tätigkeiten erfolgt. Zuwiderhandlungen können Bußgelder nach sich ziehen.

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