Die Kindesmutter darf nicht vor jedem Besuch..

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Die Kindesmutter darf nicht vor jedem Besuch der Kinder die Wohnung des Expartners betreten, um dort zu kontrollieren, ob „Se...

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Kommentar (3)    tags:  besuchkinderwohnung

Die Kindesmutter darf nicht vor jedem Besuch der Kinder die Wohnung des Expartners betreten, um dort zu kontrollieren, ob „Sex-Utensilien" sicher verwahrt sind. Eine solche Auflage sei nicht durch das Umgangsrecht gedeckt - so das Amtsgericht Sonneberg.

Kommentare

2025-05-23 15:25:14 von apatschi

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Sorgen haben die Menschen...

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2025-05-23 18:10:35 von ano_5418

-5 (15)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-05-23 21:32:13 von ano_4967

+7 (11)

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Und das steht auf einer Spaß-Seite, weil... ?

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